Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer und Besucher

Stand: November 2024

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der MAMS Media Services GmbH, Habenschadenstraße 16, 82049 Pullach, E-Mail hello@manda.co (im Folgenden: „MAMS“, „wir“ oder „uns“) organisiert und durchgeführt werden, sowie für den Besuch von Veranstaltungen, die von der MAMS ausgerichtet werden. Zu den Veranstaltungen zählen neben physischen Präsenzveranstaltungen auch digitale und virtuelle Zusammenkünfte.

(2) Der mögliche Teilnehmer- und Besucherkreis ist abhängig von der Ausrichtung der jeweiligen Veranstaltung.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

 

(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können ausschließlich über das für die jeweilige Veranstaltung vorgesehene Anmeldeverfahren abgegeben werden. Die Bereitstellung der jeweiligen Veranstaltungs-Webseite mit Anmeldeverfahren stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags seitens der MAMS dar, sondern lediglich die unverbindliche Aufforderung auf Abgabe eines Angebots an die MAMS. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot des Teilnehmers/Besuchers an die MAMS auf Vertragsschluss. Die Zusendung der Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

(2) Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/Besucher diese AGB und erkennt diese als verbindlich an. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers/Besuchers gelten nur insoweit, als MAMS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Die MAMS bestätigt den Teilnehmern/Besuchern den Zugang ihres über das jeweilige Anmeldeverfahren abgegebenen Angebots unverzüglich per E-Mail. Eine automatisierte Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

(4) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Annahme des Angebots entscheidet die MAMS nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks und der verfügbaren Kapazität. Eine Entscheidung der MAMS ergeht spätestens drei Wochen nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist.

(5) Der Vertrag zwischen der MAMS und dem Teilnehmer/Besucher kommt erst mit der Anmeldebestätigung seitens der MAMS zustande. Nimmt die MAMS eine Anmeldung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, handelt es sich um ein neues Angebot, an welches die MAMS drei Wochen ab Zugang beim Teilnehmer/Besucher gebunden ist.

(6) Die im Rahmen der Anmeldung abgefragten Angaben zur Person des jeweiligen Teilnehmers/Besuchers dienen dazu, die Teilnahme-/Besuchsberechtigung des Teilnehmers/Besuchers festzuhalten und Eintrittskarten, Tickets o.ä. entsprechend zu personalisieren.

(7) Informationen über den Erhalt von Eintrittskarten, Tickets o.ä. bekommt der Teilnehmer/Besucher nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Sofern die MAMS im Rahmen der Anmeldung zu Veranstaltungen die Möglichkeit eröffnet, Übernachtungs- und/oder An- bzw. -Abreisemöglichkeiten (zu ggf. vergünstigten Konditionen) bei Dritten in Anspruch zu nehmen, ist dies eine unverbindliche Empfehlung seitens MAMS und keine zu der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung dazugehörige Leistung. Der zwischen dem Teilnehmer/Besucher und dem Dritten geschlossene Vertrag begründet keinerlei Rechtsanspruch gegenüber der MAMS.

(8) Vertragspartner des Teilnehmers/Besuchers ist der jeweils in der Einladung der Veranstaltung bzw. Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung ausdrücklich genannte Rechtsträger.

 

§ 3 Warteliste

 

Für Anmeldungen, bei denen die MAMS wegen bereits ausgeschöpfter Kapazitäten einer Veranstaltung das Angebot auf Vertragsschluss ablehnt, führt die MAMS unter Umständen eine Warteliste. Soweit der Teilnehmer/Besucher eingewilligt hat, wird er auf die Warteliste gesetzt. Die Berücksichtigung und Rangfolge der Position des Teilnehmers auf der Warteliste hängt vom Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der MAMS ab.

 

§ 4 Preise und Zahlung

 

(1) Alle Preise, die auf der Veranstaltungs-Webseite oder -broschüre angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Darstellung der Preisgestaltung wird eine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern von MAMS und deren Partnern sowie zwischen verschiedenen Teilnahmepaketen vorgenommen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der jeweiligen Veranstaltungs-Webseite angegebenen Preise. 

(2) Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug zur Zahlung an den auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungssteller fällig. Die MAMS akzeptiert ausschließlich eine Zahlung der Teilnahmegebühr per Überweisung bzw. der im Anmeldeverfahren zugrunde gelegten Zahlungsart (beispielsweise PayPal). Ggf. können durch die Inanspruchnahme von Zahlungsdienstleistern weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der entsprechenden Anbieter einbezogen werden. Erfolgt die Rechnungsstellung aufgrund kurzfristiger Anmeldung erst nach oder während dem Veranstaltungstermin, ist eine Teilnahme in Absprache mit der MAMS dennoch möglich.

 

§ 5 Pflichten des Teilnehmers/Besuchers

 

(1) Die Teilnehmer/Besucher sind zur Einhaltung der Vorgaben, welche die MAMS für die jeweilige Veranstaltung aufstellt, verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere die Ordnungsbestimmungen zum Ablauf der jeweiligen Veranstaltung. Die MAMS stellt den Teilnehmern/Besuchern die hierfür erforderlichen Informationen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung oder zu Beginn der Teilnahme bzw. des Besuchs zur Verfügung.

(2) Die Teilnahme-/Besuchsberechtigung an Veranstaltungen der MAMS ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten, Tickets o.ä., gleich ob zu privaten oder gewerblichen Zwecken, ist nicht gestattet. Bei kurzfristiger Verhinderung, Krankheit oder anderen Fällen unbilliger Härte für den Teilnehmer/Besucher kann die MAMS auf einen entsprechenden und begründeten Antrag die Teilnahme-/Besuchsberechtigung nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine andere Person umschreiben.

(3) Hiervon unberührt bleiben die dem Teilnehmer als Verbraucher zustehenden Rechte.

 

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Auch wenn MAMS Tickets für die Veranstaltung über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Wiederruf- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Anmeldung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch MAMS bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.


§ 7 Nichtteilnahme, teilnehmer-/besucherseitige Stornierung und Rücktrittsrecht 


(1) Im Falle einer Nichtteilnahme des Teilnehmers/Besuchers an der Veranstaltung oder einer nicht fristgemäßen Stornierung, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten bzw. eine Rückerstattung nicht möglich. Eine Stornierung ist bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung möglich, wobei bei der Berechnung der Frist, der Tag der Veranstaltung nicht mitzuzählen ist.

(2) Findet die MAMS Ersatz für eine nicht fristgemäß erfolgte Stornierung über die Warteliste, erhält der Teilnehmer/Besucher seine bereits entrichtete Teilnahmegebühr abzüglich in Vorbereitung der Leistungserbringung erbrachter Aufwendungen seitens der MAMS rückerstattet. Dem Teilnehmer/Besucher bleibt es unbenommen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass die Aufwendungen der MAMS nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

(3) Teilnehmer-/Besucherseitige Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief oder E-Mail). Das Formerfordernis gilt auch für die Stornierung einer vergütungsfreien Veranstaltung. Die Stornierungsfrist richtet sich nach der für die jeweiligen Veranstaltungen geltenden Vereinbarung.

(4)  Die MAMS ist zum Rücktritt des geschlossenen Vertrages mit dem Teilnehmer/Besucher berechtigt, wenn

(a) der Teilnehmer/Besucher die Teilnahmegebühr nicht binnen des Fälligkeitszeitraums

(b) und einer ihm gesetzten Nachfrist bezahlt,

(c) der Teilnehmer/Besucher bestimmte Anmeldungsvoraussetzungen einer Veranstaltung nach Anmeldung nicht mehr erfüllt und bis Veranstaltungsbeginn auch nicht mehr erfüllen kann,

(d) der Teilnehmer/Besucher gegen seine in den zuvor genannten Buchstaben enthaltenen Pflichten oder das Hausrecht verstößt und der Verstoß auch nach Abmahnung fortdauert. Eine Abmahnung kann unterbleiben, wenn der Verstoß so wesentlich ist, dass ein Festhalten am Vertrag für die MAMS unzumutbar ist.


§ 8 Änderung und Stornierung von Veranstaltungen

 

(1) Die MAMS ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund hinsichtlich des Veranstaltungsortes und -formates, der Agenda, des Zeitplans und Zeitpunkts oder der Besetzung von Referenten und Vortragenden zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Störungen am Veranstaltungsort, behördlichen Anordnungen und Vorgaben oder kurzfristigen Nichtverfügbarkeiten vor. Über wesentliche Änderungen wird die MAMS den Teilnehmer/Besucher unverzüglich informieren.

(2) Bei Änderung des Veranstaltungsortes und/oder der zeitlichen Verschiebung einer Veranstaltung sind Teilnehmer/Besucher berechtigt, ihre Teilnahme innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung am geänderten Veranstaltungsort oder zu dem geänderten Zeitpunkt abzusagen. Der Teilnehmer/Besucher erhält in diesem Falle seine bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet.

(3) Die MAMS ist berechtigt, Veranstaltungen aufgrund Undurchführbarkeit wegen höherer Gewalt, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Veranstaltungsortes oder mangels kostendeckender Teilnehmerzahl zu stornieren. Höhere Gewalt ist dann anzunehmen, wenn die MAMS an der Leistungserbringung durch ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis gehindert wird, das auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht verhütet werden konnte, so z.B. bei Naturkatastrophen, politischen Krisensituationen (wie z.B. Krieg), terroristischen Auseinandersetzungen, Streiks sowie bei Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbaren Situationen.

(4)  Für den Fall, dass die MAMS aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen muss, hat der Teilnehmer/Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits entrichteten Teilnahmegebühr.

(5) Im Stornierungsfall erhält der Teilnehmer/Besucher unverzüglich die entsprechende Information sowie innerhalb von 14 Tagen die Rückerstattung seiner bereits entrichteten Teilnahmegebühr. Eine Übernahme von Kosten durch die MAMS, die dem Teilnehmer/Besucher wegen möglicher Aufwendungen, etwa bzgl. Reise- und Hotelkosten, oder wegen des Ausfalls von Arbeitszeit entstehen, ist ausgeschlossen.

  

§ 9 Haftung

(1) Die MAMS haftet nicht auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/Besuchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MAMS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer/Besucher vertraut und auch vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MAMS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

(2) Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MAMS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(3) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, im Falle einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder der Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(4) Der Teilnehmer/Besucher haftet für alle Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen an Einrichtungen und Gegenständen des Veranstaltungsortes, der MAMS oder sonstigen Dritten verursachen.


 § 10 Anfertigung von Aufnahmen und Nutzungsrechte


(1) Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen fertigen für die MAMS beauftragte Dritte sowie Presse und Fernsehen Fotografie- sowie Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen an. Diese Aufnahmen werden zu Presse-, Informations- und Dokumentationszwecken der MAMS verwendet und teilweise jedoch nicht ausschließlich im Rahmen des Internetauftritts von MAMS, insbesondere auf der Homepage und Social Media veröffentlicht. Sofern im Einzelfall erforderlich (z. B. bei kleineren Veranstaltungen oder Einzelportraits), wird eine Einwilligung für die Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingeholt. Informationen zur Anfertigung von Fotografie- sowie Film- und Videoaufnahmen stellt die MAMS im Rahmen des Anmeldevorgangs zur Veranstaltung sowie auf der Veranstaltung selbst zur Verfügung. Dem Teilnehmer/Besucher steht es frei, sich während der Veranstaltung in Bereichen aufzuhalten, die nicht von den Aufnahmen erfasst werden.

(2) Die Teilnehmer/Besucher übertragen der MAMS unentgeltlich das nicht ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht an den in der Veranstaltung (z. B. Arbeitskreis) getätigten Beiträgen und entstandenen Arbeitsergebnissen (z. B. Handlungsempfehlungen, Leitfäden etc.). Die Übertragung erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt, unwiderruflich sowie in jeder technischen Form und für alle bekannten Nutzungsarten sowie unter Verzicht auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten. Die MAMS kann die Werke mit einem Copyright-Vermerk versehen und sämtlichen MAMS-Gremien und -Mitgliedern zur Verfügung stellen.

(3) Den Urhebern der jeweiligen (Teil-)Arbeitsergebnisse bzw. den Berechtigten daran steht es frei, die jeweiligen von Ihnen eingebrachten Inhalte ebenfalls zu nutzen, auch in kommerzieller Absicht. Die Nutzung eines von der MAMS publizierten Gesamtwerks durch die Teilnehmer/Besucher ist für nicht kommerzielle Zwecke stets gestattet und sogar erwünscht.

(4) Veranstaltungsbegleitende Unterlagen der MAMS sind urheberrechtlich geschützt. Hiervon betroffen sind auch die während der Veranstaltung zusammengetragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Den Teilnehmern/Besuchern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, öffentliche Zugänglichmachung oder Wiedergabe der Inhalte ist untersagt, ebenso wie das Entfernen technischer Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke, sofern die MAMS nicht durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung etwas anderes gestattet.

 

§ 11 Datenschutz und virtuelle Veranstaltungen


(1) Die MAMS verarbeitet die überlassenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur Begründung, Durchführung und Beendigung des von dem Teilnehmer angestrebten Vertragsverhältnisses mit der MAMS zum Zweck der Teilnahme an einer von der MAMS angebotenen Veranstaltung unter Einhaltung der geltenden unionsrechtlichen und nationalen Datenschutzgesetze.

(2) Bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in virtueller Form greift die MAMS zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten und vertraglichen Pflichten auf Drittunternehmen zurück (sog. Auftragsverarbeiter), welche entsprechend der geltenden unionsrechtlichen und nationalen Datenschutzgesetze vertraglich verpflichtet werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Vertragsverhältnisse – einschließlich etwaiger Nebenabreden – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Diese AGB sowie die unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Vertragsverhältnisse zwischen der MAMS und den Teilnehmern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer/Besucher ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, München.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben.

(5) Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.


§ 12 Schlussbestimmungen


(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der unter ihrer Einbeziehung geschlosse-nen Vertragsverhältnisse – einschließlich etwaiger Nebenabreden – bedürfen einer schriftli-chen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Ände-rung bzw. Ergänzung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Diese AGB sowie die unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Vertragsverhältnisse zwischen der MAMS und den Teilnehmern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer/Besucher ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, München.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben.

(5) Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

 

 

 

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